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Beitragsservice, ehemals bekannt als GEZ (Gebühreneinzugszentrale)
Bis zu meinem Wissensstichtag im September 2021 war der Beitragsservice, ehemals bekannt als GEZ (Gebühreneinzugszentrale), in Deutschland für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen verantwortlich. Die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags war in der Vergangenheit Gegenstand von zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen und gerichtlichen Entscheidungen.
Grundsätzlich wurde der Rundfunkbeitrag in Deutschland eingeführt, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Der Beitrag sollte unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von Rundfunkgeräten erhoben werden und basierte auf dem Konzept, dass jeder, der in Deutschland wohnt, potenziell Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten hat.
Im Laufe der Jahre gab es verschiedene Klagen und rechtliche Bedenken gegen den Rundfunkbeitrag. Einige Bürger und Organisationen argumentierten, dass der Beitrag unverhältnismäßig sei oder gegen das Grundgesetz verstoße. Dennoch entschieden verschiedene Gerichte, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, dass der Rundfunkbeitrag im Allgemeinen rechtmäßig ist und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern können und neue Gerichtsentscheidungen getroffen werden können, die Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags haben könnten. Wenn Sie eine aktuelle rechtliche Einschätzung zu diesem Thema benötigen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden, der oder die auf Medien- und Verwaltungsrecht spezialisiert ist und über die neuesten Informationen verfügt.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. - Wer bekommt was von den GEZ Milliarden Der Rundfunkbeitrag und der zur Zahlung verdonnerte Bürger werden wohl keine Freunde mehr. Drum herum kommen die wenigsten. Da ist es vielleicht ein Trost, zu wissen, wofür die acht Milliarden Einnahmen draufgehen. Bei n-tv.de landen sie zumindest nicht.Für alle, die nicht einsehen möchten, dass der Rundfunkbeitrag nun mal von fast jedem deutschen Haushalt entrichtet werden muss, gibt es Hoffnung. Nicht nur der Europäische Gerichtshof ist mittlerweile mit der Frage betraut, ob dieser überhaupt rechtens ist, auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird in dieser Frage tätig. Denn bisher ging das BVerfG von einem staatlichen Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp waren. Doch mit dem Aufkommen von Privatsendern und dem Internet könnte sich nun - zwar mit deutlicher Verzögerung - die Beurteilung der Rahmenbedingungen ändern.