WLAN-Gastzugang

Kostenloser Gastzugang auf Schwerin-pc.de

Bitte beachte:

Schwerin-PC.de weist darauf hin, dass der Nutzer sich nicht auf eine ständige und fehlerfreie Internetverbindung des Gastzugangs verlassen kann.
Für Ausfälle des WLAN / Internet z.B. bei Wertpapiergeschäften über den Gastzugang haftet der Betreiber (Schwerin-PC.de) nicht!
Mit einem neuen Anlauf schützt der Gesetzgeber WLAN-Betreiber vor kostenpflichtigen Abmahnungen. Es gibt jedoch auch Haken.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN Anderen zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter.
  • WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden
  • Das heimische WLAN sollte weiterhin grundsätzlich mit einem Passwort und einer Verschlüsselung versehen (sollte!!)
  • Die Internetanwendungen werden für die Nutzer des Gastzugangs/Hotspots auf Surfen und Mailen beschränkt.